Bowlingfreunde 2020
Vereinsgrundsätze
1. Wir haben Spaß am Bowlingsport und miteinander.
2. Bowling ohne Leistungsdruck.
3. Bowling für Jedermann, egal ob jung oder alt.
4. Aktive Förderung der Gemeinschaft und Stärkung des ‚WIR‘-Gefühls ohne zu viel ‚Vereinsmeierei‘.
5. Keine ‚Mehrklassengesellschaft‘ – alle Mitglieder sind gleich und beteiligen sich gleichberechtigt am Vereinsleben, keine Gruppenbildung wobei eine Gruppe auf Kosten der anderen Vergünstigungen erhält.
6. Eintrag des Vereins in das Vereinsregister mit Veröffentlichung wird angestrebt.
7. Der einheitliche Mitgliedsbeitrag deckt alle allgemeinen Kosten des Vereins und bildet Rücklagen für Vereinsveranstaltungen.
8. Spielpässe, DKB-Marken, Ranglistenkarten, Teilnahme an Meisterschaften, Ligaspiele inkl. Meldegebühren werden von den Mitgliedern getragen, die diese benötigen bzw. daran teilnehmen; Die finanzielle Abwicklung erfolgt über den Verein.
9. Wöchentliches gemeinsames Training, wobei die Arbeit mit einem Trainer angestrebt wird.
10. Unterstützung von Jugendarbeit im Rahmen der Möglichkeiten des Vereins.
11. Regelmäßige Treffen mit Gedankenaustausch über die obligatorischen Mitgliederversammlungen hinaus.
12. Mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Event außerhalb des Bowlingsports.
13. Moderates Wachstum des Vereins in den ersten Jahren nach der Gründung um nicht mehr als der Vorstand arbeitsmäßig verkraften kann.
14. Festlegung des Geschäftswertes des Vereins auf ca. 3.000 bis 5.000 Euro.
15. Der Beitrag wird in einer Beitragsordnung geregelt. In den ersten 3 Geschäftsjahren steht die Beitragshöhe jährlich auf dem Prüfstand und wird ggf. angepasst (auch nach unten ist möglich).
16. Bei Neuaufnahmen müssen von dem neuen Mitglied neben der Satzung auch die Vereinsgrundsätze anerkannt werden.
Gelsenkirchen, 15.02.2020